Kassenaufrüstung zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen ab dem 01.01.2020 

Der Gesetzgeber verpflichtet alle Einzelhändler, die eine elektronische Kasse einsetzen, zwingend dazu, zum Manipulationsschutz eine sogenannte „zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung“ (TSE) einzusetzen. 

Pro Kasse muss jeweils eine TSE eingesetzt werden.

Bei Nichtbeachtung dieser Vorgaben müssen Sie mit einer Strafzahlung von bis zu 25.000 € im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens rechnen!

Bitte senden Sie mir ein TSE-Angebot für meine Kasse baldmöglichst zu:

(verpflichtende Eingabe)

  • Pro Kasse muss jeweils eine TSE eingesetzt werden.